Allgemeine Geschäftsbedingungen

über die Anmietung einer Gästewohnung

Für die Nutzung der Gästewohnung gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Gästewohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.

2. Buchung

Die Buchung der Gästewohnung kommt durch den Zahlungseingang der Anzahlung und mit Unterschriftgabe auf dem Mietvertrag zustande. Dies bestätigt die Vertragsannahme und macht die Buchung rechtskräftig. Dem Gast wird keine separate Buchungsbestätigung übermittelt. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnungen, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert. Bei Ausbleiben der Zahlung zu den genannten Terminen behalten wir uns als Vermieter vor, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Zahlungsmodalitäten

Die Anzahlung in Höhe von 25% ist innerhalb 1 Woche nach Erhalt des Mietvertrages zu zahlen. Die Restzahlung ist mindestens 2 Wochen vor Anreise zu leisten. Das Datum des Zahlungseingangs ist hierbei entscheidend. Die Zahlung des vereinbarten Mietpreises ist per Banküberweisung zu entrichten. Bar, EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.

4. Rücktrittsregelung

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter, von der Reservierung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter von der Reservierung zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten.
Die Rücktrittsgebühr beträgt 25% des Mietpreises/ Gesamtsumme!
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, oder tritt er den Aufenthalt verspätet an, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten jedoch widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter gegenüber als Gesamtschuldner für Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten evtl. entstehenden Mehrkosten.

5. Meldeschein für Gästewohnungen

Gemäß §§ 29 und 30 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sind wir als Vermieter von Gästewohnungen dazu verpflichtet, die persönlichen Daten aller Gäste, die sich zum Zeitpunkt der Anmietung in der Gästewohnung aufhalten, zu erfassen. Die Meldescheine werden nicht vorgehalten und sind zu jeder Anmietung einer Gästewohnung neu auszufüllen. Wir sind als Vermieter dazu verpflichtet, die Meldescheine 1 Jahr aufzubewahren und diese innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.

6. Aufenthalt

Die Gästewohnung ist pfleglich und schonend zu behandeln. Sie darf nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Der Nutzer garantiert der GWG, dass nicht mehr Personen die Gästewohnung benutzen als von der Kapazität vorgesehen.
Wird ein Schaden verursacht, so haftet dafür der Nutzer gegenüber der GWG. Schäden sind der Gesellschaft sofort zur Kenntnis zu geben. Schadenersatz ist in Geld zu leisten.
Beanstandungen über Mängel und Sauberkeit sind vor der Benutzung der GWG sofort zu melden.
Benutztes Geschirr und Besteck ist zu säubern.
In der gesamten Wohnung besteht Rauchverbot!
Die Gästewohnung kann am Anreisetag ab 14:00 Uhr belegt werden. Am Abreisetag ist sie bis spätestens 10:00 Uhr ordnungsgemäß an den Vermieter zurückzugeben.
Um eine Lärmbelästigung der anderen Mieter zu vermeiden ist die Nachtruhe in der Zeit von 22:00 – 07:00 Uhr zu beachten.
Alle elektrischen Geräte (mit Ausnahme vom Herd) sind bei Nutzungsende aus der Steckdose zu ziehen. Der Kühlschrank ist nach Nutzungsende zu öffnen.
Die Aushändigung der Schlüssel erfolgt gegen Vorlage der Zahlungsquittung des Benutzerentgeltes.
Das Mitbringen von Haustieren ist auf Anfrage möglich (kostenfrei) – je nach Kapazität und Hunderasse.
Die Bereitstellung von einem Kinderreisebett und/oder einem Hochstuhl ist auf Nachfrage möglich (kostenfrei).

Bei Mitführung eines Hundes gilt außerdem:
Innerhalb unserer Gästewohnungen gilt: 
Grundsätzlich bitten wir Sie, sämtliche Tierhaare und andere Verschmutzungen zu entfernen. 
Haben Sie stets ein wachsames Auge auf Ihren Vierbeiner und denken Sie daran: Auch für Ihren Liebling ist diese Ferienwohnung erst einmal neu.
Hunde gehören nicht auf die Möbel (Betten, Couch), bitte nehmen Sie Rücksicht.
Weder die Sitzpolster noch die Kissen, Decken und Handtücher im Haus sind ein Ersatz für nicht mitgebrachte Hundeplätze. Wir gehen davon, dass Sie für Ihren Liebling die notwendige Ausstattung selber mitbringen.
Achten Sie bitte darauf, dass sich Nachbarn nicht durch lautes und vermehrtes Bellen gestört fühlen.
Bitte richten Sie Futterplätze ausschließlich in der Küche oder im Flur ein.
 
Ausserhalb des Hauses gilt: 
Bitte entsorgen Sie die „Hinterlassenschaften“ Ihres Hundes im Außenbereich der Unterkunft umgehend (am besten in einem gut verschlossenen Kotbeutel in die Mülltonne).
Bitte führen Sie den Hund an der Leine. Bitte berücksichtigen Sie, dass in der Nachbarschaft möglicherweise weitere Hunde wohnen.
Bitte nehmen Sie zudem Rücksicht auf Ihre Nachbarn.
Ball spielen ist ausschließlich im Außenbereich gestattet.

Die Vermietung an Hundehalter setzt eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus. Sie als Mieter haften für alle Schäden, die durch den Hund verursacht wurden, in vollem Umfang. Bitte teilen Sie uns durch den Hund verursachte Beschädigungen umgehend mit.
Sollte im Anschluss an die Vermietung der Gästewohnung ein höherer Reinigungsaufwand festgestellt werden, der auf die Hundemitnahme zurückzuführen ist, werden wir diese Extrakosten an Sie als Mieter weiterleiten.

7. Haftung

Der Vermieter haftet nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen des Mieters und seiner Mitreisenden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Nutzung der Ferienwohnung und der dazugehörigen Anlagen (z. B. Stellplatz oder sonstige Gemeinschaftsflächen) erfolgt auf eigene Gefahr, soweit keine gesetzliche Haftung des Vermieters besteht.
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung einschließlich der Einrichtung, der technischen Geräte sowie aller überlassenen Schlüssel und Ausstattungsgegenstände sorgfältig zu behandeln.
Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die während der Mietzeit durch ihn, seine Mitreisenden oder seine Besucher vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden. Schäden, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, sind vom Mieter zu ersetzen.
Festgestellte Schäden oder Mängel an der Ferienwohnung sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt die Meldung und entstehen dadurch Folgeschäden, kann der Mieter hierfür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haften.