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Aktuelles

Verkauf Grundstück Thomas-Müntzer-Straße 16-18

Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg schreibt 1 vermessenes Grundstück an der Thomas-Müntzer-Straße unter den nachfolgenden Bedingungen zum Verkauf als Bauland aus:

Grundstück 2 (rechts)

Die anteiligen Kosten für Vermessung und alle mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Erwerber.

Objektbeschreibung / Bebaubarkeit:

Das o. g. Baugrundstück liegt an der Thomas-Müntzer-Straße. Das Baugrundstück befindet sich nicht innerhalb eines Bebauungsplangebietes. Die Zulässigkeit der künftigen Bebauung ergibt sich nach §34 Baugesetzbuch.

Es bestehen keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis und in Abteilung II und III des Grundbuches. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen.

Weitere Auskünfte erteilt die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH, Bahnhofstraße 17 in 17335 Strasburg, Telefon: 039753/2660-18,

E-Mail: sekretariat@gwg-strasburg.com

Erforderliche Angebotsunterlagen, Fristen:

Der schriftliche Kaufantrag mit Kaufpreisangebot, mindestens zum vorgenannten Mindestgebot, ist ausschließlich in verschlossenem Umschlag mit dem Vermerk:

„Kaufangebot zum Flurstück 35/21 Gemarkung Strasburg, Thomas-Müntzer-Straße“ mit vollständigem Absender und Unterschrift des Bieters versehen in der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH, Bahnhofstraße 17, 17335 Strasburg (Um.) einzureichen.  

Gebote, aus denen das Angebot nicht eindeutig hervorgeht, werden nicht berücksichtigt.

Zuschlagserteilung, Finanzierung, Investitionsverpflichtung, Mehrerlösklausel:

Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Gebote können jeweils nur für ein Baugrundstück abgegeben werden. Der Zuschlag wird dem Höchstbietenden erteilt. Eine Verpflichtung, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen, besteht nicht. Zum Nachweis der Kaufpreisfinanzierung ist mit dem Angebot eine schriftliche Bankbestätigung oder Finanzierungszusage einer Bank vorzulegen. Der Erwerber hat innerhalb von 3 Jahren nach Kauf mit der Baumaßnahme zu beginnen (Rückfallklausel). Der Weiterverkauf des Baugrundstückes wird in einer Mehrerlösklausel vereinbart.